Am 14.05. hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass alle Mitgliedsstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System zur Erfassung der Arbeitszeiten einzuführen (AZ C-55/18).
Dies soll nun nicht nur große Firmen und Konzerne betreffen, sondern vor allem auch kleine und mittelständische Unternehmen, die bislang gar keine Dokumentation über die Arbeitszeiten geführt haben. Der EuGH schreibt explizit die Verwendung eines „Systems“ vor, sodass es künftig nicht mehr ausreichend ist, die Arbeitszeiten handschriftlich oder in Form von Excel-Tabellen zu dokumentieren.
Speziell für die Veranstaltungsbranche hat dieses Urteil weitreichende Folgen. Nicht nur die Tatsache, dass die Arbeitszeiten bislang bei vielen Unternehmen gar nicht erfasst wurden, stellt hierbei ein Problem dar. Durch die vollständige Dokumentation dürften an vielen Stellen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sichtbar werden, die künftig schon in der Planungs- und Angebotsphase der Veranstaltungen berücksichtigt werden müssen. Andernfalls laufen die Unternehmen Gefahr, am Ende auf den Mehrkosten für Personal oder gar auf Strafzahlungen sitzen zu bleiben.
Derzeit ist noch nicht bekannt, wie die Entscheidung des EuGH am Ende in nationales Recht überführt wird, oder ob es lediglich auf eine striktere Auslegung des aktuellen Arbeitszeitgesetzes hinausläuft. In jedem Fall sind alle Unternehmen jedoch gut damit beraten, sich rechtzeitig mit dem Thema Arbeitszeiterfassung und den zur Verfügung stehenden Lösungen zu beschäftigen.
Unter anderem bietet die Firma GigPlaner eine Softwarelösung für die Erfassung von Arbeitszeiten speziell im Event-Business an. Diese cloud-basierte Lösung benötigt keine festen Hardware-Elemente, sondern kann von den Mitarbeitern von überall und rund um die Uhr per Smartphone verwendet werden. Damit bietet die Software alle Voraussetzungen, um eine Arbeitszeiterfassung im Event-Business trotz der stetig wechselnden Locations zu ermöglichen.
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