33 Verbände laufen Sturm gegen die aus ihrer Sicht „klammheimliche“ Änderung des Statusfeststellungsverfahrens im §7a des SGB IV. Doch ihnen läuft die Zeit davon.
Darin werden Änderungen vorgenommen, die nach Ansicht der Verbände zu einer Verschlechterung des ohnehin schon mangelhaften Verfahrens führen. Dieser Gesetzesentwurf ist an den Gesetzentwurf „Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“ gekoppelt, obwohl ein inhaltlicher Zusammenhang nicht ersichtlich ist.
„Da das Hauptgesetz eine breite Zustimmung findet, wird das angehängte Gesetz als Kollateralschaden in Kauf genommen“, heißt es in einem Post der ISDV auf facebook. In einem Protestschreiben der Verbände werden die drastischen Folgen dieser geplanten Änderung beschrieben:
„..Es geht um den Gesetzesentwurf für einen neuen Paragraphen 7a SGB IV (Statusfestellungsverfahren) in Verbindung mit einem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rats über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Dieses hat zentrale Auswirkungen auf die formelle Feststellung des Erwerbsstatus von Selbstständigen und hiermit grundsätzlichdarauf, ob und wie Selbstständigkeit in Deutschland möglich ist.“
Besonders ärgerlich sei der Umstand, dass es im Vorfeld einen regen Austausch zwischen den Selbstständigengruppen mit der Politik gab, die Abwicklung des Gesetzevorhabens nun aber sehr kurzfristig und „nahezu geheim“ vonstatten geht, wie es in Protestbrief heißt.
Die konkrete Kritik wird so formuliert:
- Die Kopplung an ein „unverdächtiges“ und damit nicht im Zusammenhang stehendes Vorhaben – Umsetzung des Barrierefreiheitsgesetzes.
- Keine systematische Einbindung in das Vorhaben zur Reformierung des Statusfestellungsverfahrens (§7a SGB IV)in dieser entscheidenden Phase. Wir sind als Betroffene nicht aktiv informiert worden, sondern haben zufällig davon erfahren.
- Selbst nach unserem kurzfristigen, konstruktiven Einbringen mit Stellungnahmen, wurde uns wiederum offiziell keine Möglichkeit gegeben, zu diesem Verfahren gehört zu werden. Zu der öffentlichenAnhörung am 17.Mai 2021 waren nur DGB, DRV Bund, aber nicht betroffene Wirtschafts-und Selbstständigenverbände eingeladen. Dieses Vorgehen spottet jeglicher Qualität eines demokratischen Dialogprozesses und sendet ein bedenkliches Signal für die Beachtung der Relevanz von Selbstständigkeit in Deutschland!
Die Verbände fordern daher eine sofortige Einbeziehung in das laufende Verfahren oder dessen unverzüglichen Abbruch. Die Abstimmung soll am Abend des 20. Mai 2021 erfolgen.
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