Die Beantragung von Härtefallhilfen ist ab sofort online möglich.
Das Portal www.haertefallhilfen.de wird von mehreren Bundesländern gemeinschaftlich betrieben. Laut Initiative der Veranstaltungswirtschaft (IVW)werden aber auch hier nicht alle Härtefälle berücksichtigt – wer keine oder nur niedrige Fixkosten hat, fällt weiterhin durch das Raster.
Die Härtefallhilfen sollen Unternehmen unterstützen, die infolge der Corona-Pandemie in Not geraten sind. Sie richten sich speziell an solche Unternehmen, bei denen die bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen nicht greifen – zum Beispiel die Überbrückungshilfen, die Novemberhilfe und die Dezemberhilfe.
Tabelle der IVW schafft Übersicht
Die Härtefallhilfen werden durch die Länder geregelt. Das jeweilige Bundesland prüft den Einzelfall und entscheidet nach eigenem Ermessen, wer eine Härtefallhilfe erhält. Die IVW hat dazu eine hilfreiche Tabelle veröffentlicht:
Über die Art und Höhe der Härtefallhilfe entscheidet das jeweilige Bundesland. Allgemein gilt: Die Härtefallhilfen sind eine Billigkeitsleistung. Das bedeutet, sie werden im Einzelfall gewährt; es besteht kein Rechtsanspruch.
Die Höhe der Förderung hängt unter anderem von der Belastung im Einzelfall ab. Sie orientiert sich in der Regel an den sonstigen Unternehmenshilfen des Bundes, das heißt insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. In begründeten Ausnahmefällen kann auch eine höhere Förderung zugesagt werden. Hierzu sind die Fragen und Antworten für Ihr Bundesland einschlägig.
Bund und Länder stellen im Jahr 2021 für die Härtefallhilfen insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereit.
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