Künftig entscheiden die Länder anhand von Hygiene- und Abstandsregeln über die Durchführung von Messen und Businessveranstaltungen.
Gleichzeitig werden Messen nicht mehr als Teil der Kategorie „Großveranstaltungen“ betrachtet. Das ist das Ergebnis der Vereinbarungen von Bundesregierung und Bundesländern am 06. Mai 2020.
Damit wurde gleich zwei Forderungen entsprochen, die der FAMAB e.V. – gemeinsam mit anderen Branchenverbänden – seit Wochen an die Bundes- und Landesregierungen kommuniziert. Gemeinsam mit dem Research Institute for Exhibition and Live-Communication (RIFEL) wurde bereits ein Stufenplan mit Handlungsempfehlungen entwickelt und den politischen Entscheidungsträgern kommuniziert.
Hierzu Jörn Huber (Vorstandsvorsitzender des FAMAB e.V.):
„Die gestrigen Entscheidungen sind begrüßenswert. Wir sind bereits seit Beginn des Lockdowns in einem fachlichen Austausch mit den Entscheidungsträgern in Bund und Ländern. Messen und Businessveranstaltungen werden damit als das gesehen, was sie tatsächlich sind: Professionelle und sehr gut steuerbare Veranstaltungen, die mit einem Minimum an Risiko durchgeführt werden können. Sie sind, gerade bei dem, was nun vor uns liegt, dringend notwendige Bestandteile der Unternehmenskommunikation.
Die Entscheidung trägt jedoch auch ein großes Risiko in sich: Jedes Bundesland wird nun möglicher Weise einen völlig individuellen Umgang mit dem Thema entwickeln. Eine nun schwer überschaubare Vielzahl an unterschiedlichen Forderungen und Regelungen droht. Die ersten Meldungen aus den Ländern kündigen dies bereits an. Es wird Auftraggebern und Besuchern kaum zu vermitteln sein, warum zum Beispiel in Baden-Württemberg völlig andere Regeln gelten als in Nordrhein-Westfalen. Wir fordern daher die Verantwortlichen in den Ländern dazu auf, gemeinsame Regelungen zu entwickeln. Der Stufenplan des RIFEL bietet hierzu eine gute Basis.
Die Entscheidung darf neben allen positiven Effekten jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass es nun Monate dauern wird, bis erste Messen und Veranstaltungen überhaupt stattfinden werden. Diese Vorlaufzeiten brauchen Veranstalter und Dienstleister, um professionelle und sichere Veranstaltungen zu planen. Bis dahin befindet sich unsere Branche weiterhin faktisch in einem Berufsverbot. Die bereits entstandenen und ungebremst weiterlaufenden Schäden sind immens. Wir waren die ersten im Lockdown und werden die letzten sein, die wieder arbeiten dürfen. Daher fordern wir einmal mehr, dass diese besondere Situation der Veranstaltungsbranche bei den Regierungen auch zu entsprechenden Hilfsmaßnahmen führen muss. Unsere detaillierten Vorschläge liegen dort vor. Ansonsten wird es bald nicht mehr viele Unternehmen in diesem Land geben, die professionelle Messen und Veranstaltungen werden machen können.“
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