Das Arbeitsgericht Emden bestätigt den von der EU vorgegebenen Zwang zur vollständigen Arbeitszeiterfassung für Deutschland. Die europäische Rechtslage ist auch unabhängig von der Überführung in ein nationales Gesetz bereits gültig.
Bereits vor gut einem Jahr hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Unternehmen zu einer umfassenden Arbeitszeiterfassung verpflichtet sind. Nun hat das Arbeitsgericht Emden in einem ersten Urteil zu diesem Thema (AZ: 2 Ca 94/19) die Rechtssprechung des europäischen Gerichtshofs für Deutschland bestätigt – und das, obwohl es bislang noch keine explizite Umsetzung in nationales Recht gibt.
Die Pflicht zur Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Arbeitszeiterfassung ergebe sich laut dem Urteil direkt aus Artikel 31 Absatz 2 der Europäischen Grundrechte-Charta, ein nationales Gesetz zur Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinien der EU sei nicht erforderlich. Damit ist nun erstmalig gerichtlich geklärt, ob es hinsichtlich des Urteils des EuGH noch eine übergangsfrist bis zur Umsetzung in Deutschland gibt. Die abwartende Haltung vieler Unternehmen wird im Zweifel vor Gericht zu einer Niederlage des Arbeitgebers führen. Für alle Unternehmen in Deutschland und der gesamten EU heißt es daher: jetzt handeln! Eine umfassende, systemgestützte Zeiterfassung ist zwingend notwendig, um die Arbeitszeiten der Mitarbeiter rechtssicher nachzuweisen. Selbst die Aufzeichnung von Arbeitsbeginn und -ende in einem Bautagebuch war im vorliegenden Fall nicht ausreichend, da zusätzliche Rüst- und Fahrzeiten nicht erfasst waren. Gerade in der Veranstaltungsbranche zählen solche Zeiten aber vielfach ganz oder teilweise zur Arbeitszeit, sodass auch hier eine vollständige Aufzeichnung erfolgen muss.
Für die rechtssichere Aufzeichnung der Arbeitszeiten können Softwarelösungen wie beispielsweise „CrewBrain“ der Firma GigPlaner eingesetzt werden. Diese cloud-basierte Lösung benötigt keine festen Hardware-Elemente, sondern kann von den Mitarbeitern überall und rund um die Uhr per Smartphone verwendet werden. Durch die Erfassung per Stempeluhr erfüllt die Software alle Voraussetzungen, um eine Arbeitszeiterfassung im Event-Business trotz der stetig wechselnden Locations zu ermöglichen.
Unabhängig von dem aktuellen Urteil des Arbeitsgerichts Emden gibt es für Deutschland bereits einen Gesetzesentwurf des Bundesarbeitsministeriums, mit dem die Unternehmen auch per nationalem Recht zur vollständigen Erfassung der Arbeitszeit verpflichtet werden sollen. Aufgrund der „Corona-Krise“ und den damit verbundenen vorrangigen Entscheidungen ist dieser derzeit noch zurückgestellt. Dennoch sollten sich Unternehmen
gerade jetzt in der Krisenzeit mit der Einführung entsprechender Softwarelösungen beschäftigen, um später rechtssicher durchstarten zu können. Die Umsetzung der Verpflichtung in nationales Recht wird kommen – wenn auch krisenbedingt etwas verspätet.
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