Auch im dritten Verfahren sieht es nicht gut aus für Dany Rau. Die Ausgangslage: Der Soloselbstständige Dany Rau hat diese Klagen angestrengt, weil er aufgrund der Pandemiebeschränkungen seit 15. März 2019 gerade einmal ein Dutzend Jobs hatte – und seiner Ansicht nach von den Ländern entschädigt werden muss, die diese Beschränkungen beschlossen haben – und durch die er als selbstständiger Produktionsleiter mit diversen Produktionen getourt wäre.
Hartz IV wurde ihm wegen seiner Altersrücklagen verwehrt (mothergrid berichtete), seitdem lebt er von ebendiesen und steuert sehenden Auges auf die Altersarmut zu. In einer aktuellen Pressemitteilung schildert Dany Rau die Situation folgendermaßen:
„Nach den beiden Verfahren in Neumünster (Schleswig-Holstein) und Berlin ist nun auch die Richterin in Dresden am 06.12.2021 vollumfänglich den Argumenten der Gegenseite gefolgt. Schon während der Verhandlung merkte sie mehrfach an, dass sie gedenkt, die Klage abzuweisen, trotz neuer Begründungen, die vorab eingereicht wurden. Auch Marcus Pohl (Vorstand ISDV) der als Zeuge benannt war, bekam keine Gelegenheit, sich zu äußern (die Urteilsverkündung ist auf den 21.01.2022 festgesetzt). Somit zeigt sich erneut, dass es keine Bereitschaft für eine rechtliche (Neu-)Bewertung der bisher noch nie dagewesenen Corona-Situation gibt. Auch die erhebliche Zeitspanne der Einschränkungen für die Veranstaltungswirtschaft und die daraus entstandenen wirtschaftlichen Konsequenzen für Tausende spielen für die Gerichte scheinbar keine Rolle.
Selbst wenn Olaf Scholz in seiner ersten Regierungserklärung die Pandemiezeit mit den Worten: „Niemandem geht es richtig gut in diesen Zeiten – mir und Ihnen nicht, den Bürgerinnen und Bürgern nicht“ beschreibt. Oder die wirtschaftlichen Folgen, die für viele existenzgefährdende Auswirkungen haben. All das ist für die Gerichte keine Argumentation über eine Anpassung der bisherigen Rechtssprechung in dieser
außergewöhnlichen Situation nachzudenken. Eine noch nie dagewesene, brisante Lage wird stattdessen in Jahrzehnte alte Paragraphen gepackt, was alles andere als gegenwartsnah ist.
Richter müssen über ihren Arbeitgeber urteilen – ein Interessenskonflikt?
Danys Entschädigungsklagen beleuchten auch einen weiteren Punkt, der einen schon fast an eine tragische Komödie erinnern lässt. Denn in Danys Fall sind die Bundesländer die Beklagten, die wiederum von der Regierung vertreten werden. Das Justizministerium der Regierung ist somit der oberste Dienstherr des Richters, der über Ernennung, Beförderung, Diziplinarmaßnahmen etc. entscheidet. Somit haben die Richter in diesem Fall über einen Beklagten zu entscheiden, der gleichzeitig ihr Arbeitgeber ist. Grundsätzlich haben Richter unabhängig zu sein (Art. 97 Abs. 1 GG) – doch wird hier nicht ein Interessenskonflikt deutlich?
Sowohl gegen die Urteile aus Neumünster und Berlin wurde Berufung eingelegt während in Baden-Württemberg und Niedersachsen weiterhin versucht wird, die Klagen an andere Gerichte abzugeben. Im Verfahren gegen das Land BadenWürttemberg ist zwischenzeitlich sogar eine Beschwerde gegen den Verweis des Verfahrens beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. Bei weiteren Verfahren sowie Entschädigungsanträgen in den Bundesländern stagnieren Antworten und Bescheide, so dass der Eindruck sich verfestigt, dass den Gerichten an einer zügigen Klärung nach wie vor nicht gelegen ist.
Im Januar 2022 kämpfen Dany Rau und sein Anwalt Michael Augustin bereits seit mehr als eineinhalb Jahren für Gerechtigkeit, für Menschen im Kultur- und Veranstaltungsbereich dessen Zukunft auf dem Spiel steht und bei der Gerichtsbarkeit kein Gehör findet.“
mothergrid berichtete live von der ersten Verhandlung am Landgericht Berlin:
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