Bundesnetzagentur sichert Kultur und Rundfunk den Fortbestand der Kulturfrequenzen zu.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, hat versichert, dass die so genannten Kulturfrequenzen „bis mindestens 2030“ der Kultur und den Rundfunkanstalten zur Verfügung stehen werden. Als kultur- und medienpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte Elisabeth Motschmann, Mitglied des Deutschen Bundestages, nach den aktuellen Überlegungen von Bundesregierung und BNetzA zum Frequenzspektrum im Bereich von 470 bis 694 MHz (UHF-Band) gefragt.
Homanns Aussage entspricht zwar der momentanen Rechtslage, wurde aber zuletzt nicht mehr kundgetan. Stattdessen waren immer wieder Stimmen zu hören, die auf eine frühere Neuverteilung drängten. In diesem Fall hätte dem Kultur- und Medienbereich der vorzeitige Verlust seines Frequenzbereichs gedroht.
Wichtiges Signal in unsicheren Zeiten
Die Kulturfrequenzen (470 bis 694 MHz) werden zurzeit von den Nutzer*innen drahtloser Mikrofone, also v. a. von Musik- und Konzertveranstaltern, Freilufttheatern (oftmals aus dem Amateur- und Laienbereich), aber auch von den Rundfunkanstalten genutzt. Die Kulturfrequenzen sind technisch besonders leistungsstark, und sie sind europäisch harmonisiert, was insbesondere für den grenzüberschreitenden Kultur- und Tourneebetrieb sehr wichtig ist.
Diese Frequenzen sind Kultur und Rundfunk bis 2030 zugewiesen worden. Auf der für das Jahr 2023 angesetzten nächsten Weltfunkkonferenz wären aber theoretisch andere Entscheidungen denkbar.
Elisabeth Motschmann: „Das Schreiben von BNetzA-Präsident Homann vom 15. Februar 2021 ist ein sehr wichtiges Signal der Investitions- und Rechtssicherheit für Kultur und Rundfunk. Deutschland wird sich für die Kulturfrequenzen im bisherigen störungsfreien Umfang bis Ende 2030 starkmachen. Endlich ein Lichtblick für die von der Corona-Pandemie so gebeutelten darstellenden Künste!“
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